Am 27. März wurde gestreikt. Die Streikenden forderten höhere Löhne. Die Arbeitgeber*innen haben in den laufenden Tarifverhandlungen die Forderungen abgelehnt und keine besseren Angebote gemacht. Deshalb haben gleich 2 große Gewerkschaften, die Verkehrsgewerkschaft EVG und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, zum Warnstreik aufgerufen. Es war der größte Streik in Deutschland seid 30 Jahren, mehr als 150.000 Menschen waren beteiligt.
Aber was bedeutet das für mich?
Streik, der
ist eine kollektive Niederlegung der Arbeit in einem Arbeitskampf. Dabei versuchen Arbeitnehmer*innen ein gemeinsames Ziel zu erreichen und dieses gegenüber den Arbeitgeber*innen durchzusetzen. Es geht um Arbeitsrechte, Arbeitsbedingungen, Löhne und Entgelt.
Streiken in Deutschland ist streng geregelt.
Die wichtigsten Fakten…
… für Streikende:
- Arbeitnehmer*innen dürfen streiken wenn ihre Gewerkschaft dazu aufgerufen hat.
- Das gilt auch für Auszubildende!
- Dafür ist eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft nicht notwendig.
- Arbeitnehmer*innen müssen dann nicht arbeiten und können während sie streiken oder danach nicht gekündigt werden.
- Arbeitgeber*innen sind nicht verpflichtet für den Zeitraum des Streiks Lohn/Gehalt zu bezahlen.
- Arbeitnehmer*innen können Streikgeld von ihrer Gewerkschaft bekommen, wenn bereits eine mindestens 3-monatige Mitgliedschaft besteht.
… für Nicht-Streikende
- Nicht streikende Arbeitnehmer*innen dürfen nicht zu Streikarbeit verpflichtet werden und können diese Arbeit verweigern. Streikarbeit ist die Arbeit der Streikenden, die liegen bleibt.
- Leiharbeiter*innen dürfen nicht als „Streikbrecher“ eingesetzt werden. Auch sie haben das Recht diese Arbeit zu verweigern. Als „Streikbrecher“ werden Personen bezeichnet, die beispielsweise innerhalb eines Betriebs nicht am Streik teilnehmen und während dessen arbeiten.
- Es dürfen ihnen dabei keine Nachteile entstehen und Lohn/Gehalt muss weitergezahlt werden.
… für Arbeitnehmer*innen, die z.B. auf Bus und Bahn angewiesen sind:
- Arbeitnehmer*innen müssen bei angekündigten Streiks trotzdem pünktlich bei der Arbeit sein. Es wird geraten andere Möglichkeiten zu nutzen, wie Auto, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft.
- Auch bei spontanen Streiks müssen Arbeitnehmer*innen sich um Pünktlichkeit bemühen.
- In jedem Fall mit Arbeitgeber*innen sprechen, vor allem bei zu erwartenden Verspätungen oder wenn ein Erscheinen nicht möglich ist.
Wegen Streiks und Arbeitskämpfen haben wir heute:
- 8 Stunden Tag
- 40 Stunden Woche
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Mindestlohn & Überstundenzuschläge
- Kündigungsfristen
- Tarifverträge
Der längste Streik in Deutschland dauerte 395 Tage!
50 Mitarbeiter eines Busbetriebs gingen 2004 in den Streik gegen Niedriglöhne.
Quellen:
Streik sind unser gutes Recht – Verdi
Streiks und Arbeitskämpfe von 1848 bis heute – Deutscher Gewerkschaftsbund
Streik und Arbeitskampf – Planet Wissen
Zeitreise: Der Metallarbeiterstreik 1956/1957 – NDR
Grundgesetz Artikel 9 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Streik, Streiks in Deutschland nach 1945 – Wikipedia
Arbeitskampfrecht in Deutschland – Wikipedia
Warnstreik 27.03.23 und EVG erwartet verhandlungsfähige Angebote – EVG
Megastreik läutet 3. Runde ein – Verdi
Dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben? – Tagesschau